Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,25, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Gesellschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar, 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Aristoteles unterscheidet zwei Arten der Gerechtigkeit: die iusitia directiva und die iustitia distributiva. Erstere ist eine ausgleichende, entschädigende Gerechtigkeit, die entweder durch Rechtsbruch (ex delictu) oder Vertragsverpflichtungen (ex contractu) bindend eingefordert werden kann. Letztere, die iustitia distributiva, die verteilende Gerechtigkeit, besitzt diese rechtsförmige Verbindlichkeit nicht. Sie wird heute synonym zur Verteilungsgerechtigkeit oder der sozialen Gerechtigkeit gebraucht (Kersting 2000a: 17) und ist je nach weltanschaulicher Orientierung umstritten. Eben diese iustitia distributiva wird in ihrer unterschiedlichen Ausdeutung im Zentrum dieser Arbeit stehen. Die iustitia directiva wird hier nicht in die Erörterung mit einbezogen werden Die Verteilungsgerechtigkeit wurde im Verlaufe des 20. Jahrhunderts lange und häufig nur als die gleiche a priori Verteilung von Rechten und insbesondere die gerechte ex post Verteilung von Gütern und monetären Transfers verstanden. Darauf bauen die meisten demokratischen Wohlfahrtsstaaten des europäischen Kontinents auf. Dies, so eine sich verbreiternde Erkenntnis, scheint in den ausdifferenzierten Gesellschaften der postindustriellen Staaten nicht mehr auszureichen, um verkrustete Statuszuweisungen und vererbte Klassenzugehörigkeiten aufzubrechen und sich einer einsehbar fairen Verteilung von Lebenschancen anzunähern. Die gerechte Verteilung von Chancen hat nicht zuletzt deshalb in den neueren politischen Gerechtigkeitstheorien an Bedeutung gewonnen. Das Wissen darum, dass Lebenschancen die eigentlichen Entscheidungsfaktoren für ein selbst bestimmtes, "gutes Leben" (Aristoteles) sein können, ist insbesondere den liberalen Gerecht